Teil A: Bedingungen für Unternehmen
Gilt für Unternehmen, denen strategyc Personal Fachkräfte für eine Festanstellung vorstellt.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Bedingungen gelten für alle Leistungen der Personalvermittlung von Dominik Struben, handelnd unter strategyc, Geschäftsbereich strategyc Personal (nachfolgend „strategyc“), gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB (nachfolgend „Auftraggeber“).
(2) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn strategyc ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt. Ein gesondert geschlossener Rahmenvertrag oder Suchauftrag geht diesen Bedingungen vor.
(3) Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber einen Suchauftrag erteilt oder nach Hinweis auf diese Bedingungen ein Profil oder die Kontaktdaten einer Kandidatin oder eines Kandidaten anfordert oder annimmt.
(4) strategyc kann diese Bedingungen für die Zukunft ändern. Für einen Vertrag gilt jeweils die Fassung, die bei seinem Abschluss gültig war.
§ 2 Leistungen
(1) strategyc sucht für den Auftraggeber geeignete Fachkräfte, führt fachliche Vorgespräche und stellt passende Personen mit einer Einschätzung vor. strategyc schuldet ein sorgfältiges Bemühen, nicht den Erfolg einer Besetzung (Maklervertrag, §§ 652 ff. BGB).
(2) Arbeitsverträge kommen ausschließlich unmittelbar zwischen dem Auftraggeber und der vermittelten Person zustande. strategyc betreibt keine Arbeitnehmerüberlassung.
(3) Profile werden nur vorgestellt, wenn die jeweilige Person der Vorstellung bei dem Auftraggeber zugestimmt hat. Die Auswahl- und Einstellungsentscheidung trifft allein der Auftraggeber.
§ 3 Mitwirkung des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt strategyc die für die Suche nötigen Informationen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung, insbesondere Aufgaben, Anforderungen, Gehaltsrahmen, Arbeitsort und Arbeitsmodell, und teilt spätere Änderungen unverzüglich mit.
(2) Ist dem Auftraggeber eine vorgestellte Person bereits bekannt, weil sie sich innerhalb der letzten sechs Monate nachweislich bei ihm beworben hat, teilt er dies innerhalb von drei Werktagen nach Erhalt des Profils in Textform mit und weist es nach.
(3) Der Auftraggeber informiert strategyc unverzüglich in Textform, wenn er mit einer vorgestellten Person einen Vertrag schließt, und nennt die für das Honorar maßgeblichen Vergütungsbestandteile.
§ 4 Honorar
(1) Das Honorar beträgt 30 % des Bruttojahreszielgehalts der vermittelten Person zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern im Suchauftrag nichts anderes vereinbart ist.
(2) Das Bruttojahreszielgehalt ist die Vergütung, die der Auftraggeber mit der vermittelten Person für ihr erstes Beschäftigungsjahr vereinbart. Dazu zählen: a) das feste Jahresgehalt, einschließlich eines 13. oder 14. Monatsgehalts, b) fest vereinbarte Zulagen, c) variable Vergütung wie Boni oder Provisionen in der Höhe, die bei 100 Prozent Zielerreichung gezahlt würde, d) eine einmalige Antrittsprämie in voller Höhe, e) ein Dienstwagen, den der Auftraggeber der vermittelten Person auch zur privaten Nutzung überlässt; hierfür werden pauschal 6.000 Euro pro Jahr hinzugerechnet.
(3) Beispiel: Ein festes Jahresgehalt von 80.000 Euro, ein Bonus von 10.000 Euro bei voller Zielerreichung und ein privat nutzbarer Dienstwagen ergeben ein Bruttojahreszielgehalt von 96.000 Euro. Das Honorar beträgt dann 28.800 Euro zuzüglich Umsatzsteuer.
(4) Arbeitet die vermittelte Person in Teilzeit, wird auf eine Vollzeitstelle hochgerechnet. Weitere Kosten von strategyc sind mit dem Honorar abgegolten, sofern nichts anderes vereinbart ist.
§ 5 Entstehung und Fälligkeit
(1) Der Anspruch auf das Honorar entsteht, wenn der Auftraggeber oder ein mit ihm verbundenes Unternehmen (§ 15 AktG) mit einer von strategyc vorgestellten Person einen Arbeitsvertrag, Dienstvertrag oder Vertrag über eine freie Mitarbeit schließt und dieser auf die Vorstellung durch strategyc zurückzuführen ist. Das gilt auch, wenn die Person für eine andere als die ursprünglich gesuchte Position eingestellt wird.
(2) Wird der Vertrag innerhalb von zwölf Monaten nach der ersten Vorstellung geschlossen, wird vermutet, dass er auf die Vorstellung zurückzuführen ist. Der Auftraggeber kann nachweisen, dass dies nicht der Fall war.
(3) Das Honorar ist mit Vertragsschluss verdient und innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungseingang ohne Abzug zu zahlen.
§ 6 Vertraulichkeit der Profile und Weitergabeschutz
(1) Vorgestellte Profile und Unterlagen sind vertraulich. Der Auftraggeber darf sie nur für das jeweilige Auswahlverfahren nutzen und ohne Zustimmung von strategyc in Textform nicht an Dritte, auch nicht an verbundene Unternehmen, weitergeben.
(2) Gibt der Auftraggeber ein Profil unbefugt weiter und schließt der Empfänger innerhalb von zwölf Monaten nach der Vorstellung einen Vertrag mit der Person, schuldet der Auftraggeber Schadensersatz in Höhe des Honorars, das bei einer eigenen Einstellung angefallen wäre. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt ihm vorbehalten.
§ 7 Ersatzsuche
(1) Endet das Arbeitsverhältnis innerhalb der ersten drei Monate nach Arbeitsbeginn aus Gründen, die der Auftraggeber nicht zu vertreten hat, etwa durch Kündigung der vermittelten Person oder aus Gründen in ihrer Person oder ihrem Verhalten, oder tritt die Person die Stelle nicht an, sucht strategyc einmalig eine Ersatzbesetzung ohne erneutes Honorar.
(2) Kein Anspruch besteht bei betriebsbedingter Beendigung, bei einer wesentlichen Änderung der Stelle durch den Auftraggeber oder wenn das Honorar nicht vollständig bezahlt ist. Das Ausscheiden ist innerhalb von 14 Tagen in Textform mitzuteilen. Eine Erstattung in Geld ist ausgeschlossen.
§ 8 Gleichbehandlung
Der Auftraggeber beachtet bei Suche und Auswahl die Vorgaben des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). strategyc kann Suchaufträge ablehnen oder beenden, deren Anforderungen erkennbar gegen das AGG verstoßen.
§ 9 Haftung
(1) strategyc haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens auf das Honorar der betreffenden Vermittlung. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(2) strategyc prüft Angaben der Kandidatinnen und Kandidaten auf Plausibilität, übernimmt aber keine Gewähr für ihre Richtigkeit. Die Prüfung von Zeugnissen, Qualifikationen, Referenzen und einer gegebenenfalls erforderlichen Arbeitserlaubnis obliegt dem Auftraggeber. strategyc haftet nicht für Eignung, Leistung oder Verhalten vermittelter Personen.
§ 10 Datenschutz
Jede Partei ist für ihre Datenverarbeitung eigenständig verantwortlich. Der Auftraggeber verarbeitet erhaltene Kandidatendaten nur für das jeweilige Auswahlverfahren (§ 298 Abs. 1 SGB III) und löscht sie spätestens sechs Monate nach dessen Abschluss, sofern keine längere Aufbewahrung gesetzlich erforderlich ist oder die betroffene Person eingewilligt hat.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist der Sitz von strategyc.
(2) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Teil B: Bedingungen für Kandidatinnen und Kandidaten
Gilt für Fachkräfte, die strategyc Personal bei der Suche nach einer neuen Stelle begleitet. Ergänzend gilt die schriftliche Vermittlungsvereinbarung.
§ 1 Kostenfreiheit
Die Unterstützung durch strategyc ist für Kandidatinnen und Kandidaten vollständig kostenfrei. strategyc verlangt weder Vermittlungsgebühren noch Vorschüsse oder Auslagen. Das Honorar zahlt ausschließlich das einstellende Unternehmen.
§ 2 Leistungen
strategyc führt ein fachliches Gespräch zu Erfahrung und Zielen, sucht passende Positionen, unterstützt bei der Vorbereitung von Unterlagen und Gesprächen und begleitet bis zum Vertragsangebot. Ein Anspruch auf Vorstellung bei einem bestimmten Unternehmen oder auf einen Vertragsschluss besteht nicht.
§ 3 Weitergabe von Unterlagen
(1) strategyc gibt Profil und Unterlagen an ein Unternehmen erst weiter, nachdem die konkrete Position besprochen wurde und die Kandidatin oder der Kandidat zugestimmt hat.
(2) Die Kandidatin oder der Kandidat versichert, dass die Angaben und Unterlagen wahr und vollständig sind und keine Rechte Dritter verletzen.
§ 4 Vertraulichkeit
Informationen über Unternehmen, offene Positionen, Strukturen und Vergütungen, die strategyc im Rahmen der Vermittlung mitteilt, sind vertraulich zu behandeln und nur für die eigene Bewerbung zu nutzen.
§ 5 Datenschutz und Kandidatenpool
(1) strategyc verarbeitet die Daten für die Vermittlung. Einzelheiten stehen in der Datenschutzinformation für Kandidatinnen und Kandidaten.
(2) Mit gesonderter Einwilligung nimmt strategyc das Profil für bis zu 24 Monate in seinen Kandidatenpool auf, um weitere passende Positionen anzubieten. Einwilligungen können jederzeit formlos mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden, etwa per E-Mail an personal@strategyc.de.
§ 6 Haftung
strategyc haftet nach den gesetzlichen Vorschriften. Für Entscheidungen der Unternehmen, etwa Absagen, Angebote oder Kündigungen, übernimmt strategyc keine Haftung.
§ 7 Chancengleichheit
strategyc spricht Fachkräfte unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter und sexueller Identität an und achtet im gesamten Vermittlungsprozess auf die Vorgaben des AGG.
§ 8 Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Zwingende verbraucherschützende Vorschriften des Staates, in dem die Kandidatin oder der Kandidat den gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
Stand
Oktober 2026